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Familie & Jugend Wahl 2020

Warum wir einen Hort für Goldkronach wollen

Für Goldkronacher Grundschüler gibt es schon eine Mittagsbetreuung, die mit viel Engagement ins Werk gesetzt wird. Wir möchten, dass die Stadt Goldkronach sich hier noch mehr engagiert. Goldkronach soll einen Hort bekommen. Goldkronach soll junge Familien noch mehr unterstützen und sich konkret für Bildungsgerechtigkeit einsetzen. Hier erklären wir, warum.

Unabhängige Bürgerliste Goldkronach: Hort

Mehrere Eltern hätten ihn angesprochen, die ihre Kinder andernorts in Betreuung geben, berichtete UBL-Stadtrat Manfred Hautsch beim Info-Abend am 20. Februar. Der Grund: In Goldkronach gebe es keinen Hort. Tatsächlich ist unsere Stadt die einzige Gemeinde des Dekanats, die über keinen Hort verfügt. Für die UBL das Signal, dieses Thema anzugehen.

In der Mittagsbetreuung steckt viel Herzblut

Die aktuelle Situation stellte Kerstin Nüssel dar: Für Grundschüler findet eine Mittagsbetreuung ab 11:20 Uhr statt – die Qualität des Mittagessens wird übrigens allseits gelobt. „Unsere Forderung nach einem echten Hort ist mancherorts leider als Kritik an der Mittagsbetreuung aufgefasst worden. Das tut uns leid, denn wir finden prima, was dort bereits passiert.“

Das Angebot gehe bereits über eine normale Mittagsbetreuung hinaus, drei Damen betreuen die Kinder engagiert und mit viel Herzblut von Montag bis Donnerstag bis 16:30 Uhr, freitags bis um 15:00 Uhr, was von dem Großteil der Elternschaft geschätzt wird. In den genannten Zeiten können auch Hausaufgaben erledigt werden.

Förderung für alle Kinder – und Förderung vom Freistaat

Manche Eltern berichten jedoch auch, dass dies auf Grund der gegebenen Lautstärke und Ablenkung bei ihren Kindern nicht funktioniere. Der wesentliche Unterschied beim Kinderhort sei, dass die Betreuung durch pädagogisch geschulte Fachkräfte erfolgen müsse. Die dabei entstehenden Kosten seien zu 45% vom Land Bayern, zu 45% von der Kommune und zu 10% von den Eltern zu tragen, wobei wie im Kindergarten bei entsprechenden Härtefällen eine Reduzierung möglich ist.

Das wesentliche Ziel und wesentlicher Aspekt der Gesetzesgrundlage ist es, Chancengleichheit für Kinder zu erzielen, deren Eltern – aus welchen Gründen auch immer – zur Hausaufgabenbetreuung oder Förderung ihrer Kinder nicht in der Lage sind. In manchen Horteinrichtungen sind bezüglich der Betreuungszeiten auch flexible Lösungen möglich.

Ferienzeiten wären abgedeckt

Außerdem ist durch einen Hort die Ferienbetreuung, angegliedert an Zeiten des Kindergartens, abgedeckt. Nüssel erklärte, es seien auch pädagogische Fortbildungsmaßnahmen, die gefördert würden, für die jetzigen Betreuerinnen möglich, falls dies gewünscht werde.

Der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz kommt – es ist Zeit, anzupacken!

Ab 2025 ist in der Gesetzesnovelle ein Rechtsanspruch der Eltern auf einen Hortplatz gegeben. Es stellt sich also nicht die Frage ob es in Zukunft einen Hort in Goldkronach geben wird, sondern nur ab wann. Dies sollten die betroffenen Eltern der jetzigen und zukünftigen Grundschüler diskutieren, weshalb es die Absicht der UBL war und ist, die Thematik in den Fokus zu rücken.

Goldkronach soll Chancengleichheit herstellen und Familien unterstützen

Goldkronach hat hier die Chance, ein Stück Chancengleichheit zu gewährleisten. Es ist möglich, Kinder unabhängig ihres sozialen Hintergrunds noch besser zu fördern. Vor acht Jahren haben wir sehr viel Gegenwind der aktuellen Stadtregierung hinnehmen müssen, da wir für eine größere Kita mit 24 Plätzen eingetreten sind. Mittlerweile müssen Kinder nach Bad Berneck, da der Platz nicht reicht! Wir wollen größtmögliche Unterstützung für unsere jungen Familien. Und der nächste konkrete Schritt ist in unseren Augen: Ein Hort für Goldkronach!